18+ · Angebotsbedingungen
18+. Angebotstext, Note und Anzahl der Bewertungen stammen vom Partner und stehen hier so, wie sie geliefert wurden. Verfügbarkeit und Bedingungen hängen vom Aufenthaltsort ab. Glücksspiel birgt ein finanzielles Risiko.
Start › Auszahlungsquote: die Pflichtangabe am Einsatzfeld
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Zu jedem in Deutschland erlaubten virtuellen Automatenspiel gehört eine Zahl, die nicht versteckt sein darf: die durchschnittliche Auszahlungsquote je eingesetztem Euro. § 22a Abs. 3 verlangt ihre Anzeige genau dort, wo der Einsatz getätigt wird, zusammen mit der Wahrscheinlichkeit des Höchstgewinns. Diese Seite erklärt, was die Angabe leistet, wo sie zu finden ist und warum sie über einen einzelnen Abend fast nichts verrät.
Unter den Vorschriften zum virtuellen Automatenspiel gibt es eine, die eine Zahl erzwingt. § 22a Abs. 3 des Glücksspielstaatsvertrags 2021 bestimmt, dass die Wahrscheinlichkeit des Höchstgewinns und die durchschnittliche Auszahlungsquote je eingesetztem Euro dort anzuzeigen sind, wo der Einsatz getätigt wird. Der Ort ist damit Teil der Pflicht und nicht dem Gestaltungswillen überlassen.
Diese Ortsbestimmung ist der eigentliche Gehalt der Vorschrift. Eine Zahl in den allgemeinen Bedingungen wäre formal vorhanden und praktisch wertlos, weil niemand sie im Moment der Entscheidung liest. Die Vorschrift verlangt, dass die Angabe dort steht, wo die Entscheidung fällt — am Einsatzfeld selbst.
Derselbe Absatz enthält zwei weitere Vorgaben, die zusammen den Rahmen bilden. Zufällig müssen die Gewinnaussichten sein, und gleiche Chancen müssen allen Teilnehmenden offenstehen. Außerdem müssen Spielregeln und Gewinnplan verfügbar und verständlich sein — verfügbar bedeutet hier aufrufbar, nicht zwingend dauerhaft eingeblendet.
Für Ihre Prüfung ergibt sich daraus ein sehr einfacher Griff. Öffnen Sie ein Spiel, suchen Sie die Fläche, auf der der Einsatz bestimmt wird, und sehen Sie nach, ob beide Zahlen in ihrer Nähe stehen. Fehlen sie, ist der Befund eindeutig, und zwar unabhängig davon, wie ansprechend der Rest aussieht.

Es wäre leicht, hier eine Aufstellung mit Spielen und Prozentzahlen hinzuschreiben. Genau das passiert an vielen Stellen im Netz, und es ist der Grund, warum die Zahl ihren Ruf verloren hat. Eine solche Aufstellung nennt keine Quelle, ist nicht datiert und lässt sich von außen nicht nachrechnen.
Hinzu kommt, dass dieselbe Spielidee in verschiedenen Rechtsräumen in verschiedenen Fassungen erscheint. Eine Zahl, die irgendwo gültig war, sagt über die in Deutschland erlaubte Fassung nichts. Wer sie trotzdem übernimmt, mischt zwei Dinge, die nur den Namen teilen.
Deshalb lautet die Haltung dieses Auftritts: wir nennen die Fundstelle und den Ort der Anzeige, nicht die Zahl. Die Zahl steht bei Ihnen am Bildschirm, in der Fassung, die Sie tatsächlich vor sich haben, und sie ist dort aktuell. Jede Abschrift davon auf einer dritten Seite kann nur älter und schlechter sein.
Der Nebeneffekt ist angenehm: eine Rangfolge nach solchen Werten entfällt damit vollständig, und die Auswahl verschiebt sich auf Merkmale, die Sie selbst feststellen können. Welche das sind, sammelt der Bogen unter Spiel prüfen.
Der wichtigste Teil der gesetzlichen Formulierung ist eine Präposition. Die Quote bezieht sich auf den eingesetzten Euro, also auf die Einsatzsumme, nicht auf Ihre Einzahlung. Das klingt nach Haarspalterei und ist der häufigste Rechenfehler überhaupt.
Der Unterschied entsteht durch Wiederverwendung. Was in einem Durchgang zurückkommt, wird in der Regel erneut gesetzt, und derselbe Euro durchläuft so viele Spiele. Die Einsatzsumme eines Abends liegt deshalb regelmäßig weit über dem Betrag, der eingezahlt wurde — oft um ein Vielfaches.
Das Säulenbild dieser Seite rechnet die Obergrenze dieses Effekts aus, und zwar nur aus zwei gesetzlichen Vorgaben. Bei höchstens einem Euro je Spiel und wenigstens fünf Sekunden Dauer entstehen in einer Stunde höchstens siebenhundertzwanzig Euro Einsatzsumme. Die Marke zeigt eine frei gewählte Einzahlung von fünfzig Euro zum Vergleich.
Daraus folgt die praktische Lesart der Quote. Sie beschreibt, was im Durchschnitt aus der Einsatzsumme zurückfließt, und nicht, welcher Anteil einer Einzahlung am Ende übrig ist. Beides zu verwechseln führt zu Erwartungen, die kein Spiel erfüllen kann.

Mittelwerte entstehen aus sehr langen Reihen, und ihre Aussagekraft wächst mit der Länge dieser Reihe. Für eine einzelne Serie von zwanzig oder zweihundert Durchgängen sagt ein Mittelwert fast nichts. Er schließt kein Ergebnis aus und verspricht keines.
Diese Eigenschaft ist keine Schwäche der Angabe, sondern ihr Wesen. Wer sie als Versprechen liest, wird enttäuscht und schreibt die Enttäuschung dann dem Spiel oder dem Anbieter zu. Wer sie als Beschreibung einer Verteilung liest, hat eine brauchbare Information und keine falsche Erwartung.
Hinzu kommt, dass gleiche Chancen für alle Teilnehmenden vorgeschrieben sind. Es gibt deshalb keine Fassung, die für eine Person günstiger rechnet als für eine andere, und keine Vorgeschichte eines Kontos, die eine Verteilung verschiebt. Was sich zwischen zwei Abenden unterscheidet, ist die Stichprobe, nicht die Regel.
Wie groß die Abweichungen innerhalb derselben Regel ausfallen können und warum gerade das zu den meisten Fehlschlüssen führt, beschreibt Schwankung. Die verbreiteten Vorstellungen über Serien und aufgeladene Spiele nimmt Zufall und Serien auseinander.
Neben der Quote verlangt derselbe Absatz die Wahrscheinlichkeit des Höchstgewinns. Diese zweite Angabe beschreibt etwas völlig anderes: nicht den Durchschnitt, sondern die Seltenheit des günstigsten Falls. Sie ist in der Werbung beliebt und in der Anzeige unbeliebt, weil sie meist eine sehr kleine Zahl ist.
Beide Angaben nebeneinander ergeben erst ein Bild. Ein hoher Durchschnitt kann mit einem extrem seltenen Spitzenfall einhergehen oder mit vielen kleinen Rückflüssen; die Quote allein unterscheidet das nicht. Erst die zweite Zahl sagt, welcher der beiden Wege gemeint ist.
Für die Frage nach dem Besten ist dieses Paar das einzige ehrliche Werkzeug am Spiel selbst. Es stammt nicht aus einer Rangliste, sondern aus der Pflichtanzeige, und es ist bei jedem Spiel an derselben Stelle zu finden. Mehr braucht die Entscheidung nicht, und weniger genügt ihr nicht.
Wer nur eine der beiden Zahlen sieht, hat eine unvollständige Anzeige vor sich. Das ist für sich schon ein Hinweis darauf, dass die Fassung die Vorgaben nicht vollständig umsetzt — und damit ein Punkt für den Prüfbogen.

Die Quote ist eine Verdichtung, der Gewinnplan ihre Auflösung. Er listet auf, welche Ergebnisse das Spiel kennt und welches Vielfache des Einsatzes jeweils zugeordnet ist. Nach § 22a Abs. 8 steht diese Vielfachheit vor dem Beginn eines Spiels fest, und genau deshalb kann sie überhaupt in einer Tafel stehen.
Der Gewinnplan muss verfügbar und verständlich sein. Verfügbar bedeutet aufrufbar aus dem Spiel, ohne Anmeldung bei einer Hotline und ohne Suche in fremden Foren. Verständlich bedeutet, dass die Zuordnung ohne Fachsprache nachvollziehbar sein muss.
Praktisch lohnt ein Blick dorthin vor dem ersten Einsatz, und zwar aus einem unerwarteten Grund: der Gewinnplan verrät das Gefälle des Spiels. Viele kleine Vielfachheiten bedeuten häufige kleine Rückflüsse, einzelne große Vielfachheiten bedeuten lange Trockenstrecken — bei identischer mittlerer Quote.
Das ist die eigentliche Antwort auf die Frage, worin sich zwei erlaubte Spiele unterscheiden dürfen. Nicht in der Einsatzgrenze, nicht im Tempolimit, nicht im Startweg, sondern in der Verteilung der Ergebnisse — und diese Verteilung steht in der Tafel, die Sie aufrufen können.
Eine kurze Liste von Dingen, die in Gesprächen über diese Zahl regelmäßig auftauchen und mit ihr nichts zu tun haben. Die Höhe des gewählten Einsatzes ändert die Quote nicht; sie ist je eingesetztem Euro definiert und damit auf den Einsatz bezogen. Ein Euro statt zwanzig Cent verändert die Beträge, nicht das Verhältnis.
Der Grund für diese Reihe ist immer derselbe. Vorgeschrieben sind zufällige Gewinnaussichten und gleiche Chancen für alle; jede der genannten Vorstellungen würde eine davon aufheben. Eine Fassung, in der eines davon zuträfe, wäre keine erlaubte Fassung.
Was dagegen tatsächlich wirkt, ist die Einsatzgrenze in Verbindung mit der Mindestdauer, denn beide bestimmen das Tempo des Geldumschlags. Diesen Zusammenhang behandeln Einsatz: ein Euro und Fünf Sekunden je Spiel von zwei Seiten her.
Wer nach dieser Zahl sucht, landet unweigerlich bei Aufstellungen, die Spiele nach Prozentwerten sortieren. Fünf Merkmale verraten schnell, ob eine solche Aufstellung überhaupt etwas behauptet, das überprüfbar wäre, oder ob sie nur Zahlen nebeneinanderstellt.
Trifft eines dieser Merkmale zu, ist der Nutzen der Aufstellung gleich null, und zwar nicht, weil jemand lügen müsste, sondern weil die Angabe nicht nachprüfbar ist. Eine Zahl ohne Herkunft ist in dieser Frage dasselbe wie keine Zahl. Hinzu kommt ein Umstand, der selten erwähnt wird: wer eine solche Liste pflegen wollte, müsste jede Fassung jedes Spiels regelmäßig selbst aufrufen und die Pflichtanzeige abschreiben. Dieser Aufwand wird nirgends betrieben, und das erklärt die Zahlen besser als jede Verschwörung.
Die Gegenprobe kostet eine Minute. Öffnen Sie das Spiel, suchen Sie die Pflichtanzeige am Einsatzfeld und vergleichen Sie, was dort steht, mit dem, was die Aufstellung behauptet. Weicht beides voneinander ab, haben Sie die Frage nach der Zuverlässigkeit solcher Listen abschließend beantwortet.
Eine fehlende Pflichtanzeige ist kein Schönheitsfehler. Sie bedeutet, dass eine Vorgabe aus § 22a Abs. 3 nicht umgesetzt ist, und das ist nicht etwas, das ein erlaubter Anbieter aus Versehen auslässt. Der sinnvolle nächste Schritt ist daher nicht die Suche nach der Zahl, sondern die Prüfung des Anbieters.
Dafür genügt das Impressum. Dort steht der Rechtsträger, und dieser Name — nicht die Marke, unter der aufgetreten wird — ist derjenige, der im Verzeichnis der in Deutschland erlaubten Anbieter zu suchen ist. Taucht er dort nicht auf, erklärt das die fehlende Anzeige vollständig.
Bei einem Angebot ohne deutsche Erlaubnis greift keine der Vorgaben, über die diese Seite spricht, und auch der übrige Schutzrahmen nicht. Die Teilnahme daran ist strafrechtlich erfasst, § 285 StGB. Zivilrechtlich haben Gerichte wiederholt Verluste zugesprochen, weil solche Verträge nichtig sein können; einheitlich ist die Rechtsprechung nicht, und einzelne Fragen liegen beim Bundesgerichtshof.
Umgekehrt gilt: ist die Anzeige vorhanden, haben Sie damit nicht nur eine Zahl, sondern einen Nachweis gefunden. Eine Fassung, die diese Pflicht erfüllt, erfüllt mit großer Wahrscheinlichkeit auch die übrigen sechs Vorgaben, denn sie entstammen demselben Pflichtenheft. Das Spiel mit eigenem Geld bleibt dennoch Erwachsenen ab achtzehn Jahren vorbehalten und trägt ein Suchtrisiko; kostenfreie Beratung gibt es unter 0800 1 37 27 00 und Näheres unter Verantwortungsvolles Spielen.
| Angabe | Pflicht nach Abs. 3 | Wo sie hingehört |
|---|---|---|
| Durchschnittliche Quote je eingesetztem Euro | ja | an der Stelle des Einsatzes |
| Wahrscheinlichkeit des Höchstgewinns | ja | an der Stelle des Einsatzes |
| Spielregeln in verständlicher Form | ja, verfügbar | aufrufbar aus dem Spiel |
| Gewinnplan mit den Vielfachheiten | ja, verfügbar | aufrufbar aus dem Spiel |
| Ergebnis des letzten Durchgangs als Statistik | nein | freiwillige Zugabe des Anbieters |
| Vergleich mit anderen Spielen | nein | nirgends vorgeschrieben |
TUFFPUFF+240% bonusJetzt spielenRedaktionell nachgespielt · Stand 29.10.2026. Rechtliche Angaben folgen dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 und den Veröffentlichungen der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder. Angaben zu Angeboten einzelner Betreiber geben deren eigene Darstellung wieder.
Dort, wo Sie den Einsatz bestimmen — so steht es in § 22a Abs. 3 des Glücksspielstaatsvertrags 2021, gemeinsam mit der Wahrscheinlichkeit des Höchstgewinns. Ein Hinweis tief in den Bedingungen erfüllt diese Vorgabe nicht.
Weil solche Werte nur am Spiel selbst verlässlich sind. Eine Abschrift auf einer dritten Seite ist undatiert, unbelegt und bezieht sich möglicherweise auf eine Fassung aus einem anderen Rechtsraum. Die Pflichtanzeige an Ihrem Bildschirm ist dagegen aktuell.
Nein, auf jeden eingesetzten Euro. Weil Rückflüsse in der Regel erneut gesetzt werden, liegt die Einsatzsumme eines Abends weit über der Einzahlung. Beide Größen zu verwechseln ist der häufigste Rechenfehler bei diesem Thema.
Nein. Sie ist ein Mittelwert über eine sehr lange Reihe und schließt für einen einzelnen Durchgang kein Ergebnis aus. Wer sie als Vorhersage liest, erwartet etwas, das kein Zufallsspiel leisten kann.
Nein, denn die Größe ist je eingesetztem Euro definiert und damit auf den Einsatz bezogen. Mit der Einsatzhöhe wachsen nur die Beträge, nicht das Verhältnis. Nach § 22a Abs. 7 endet die Auswahl ohnehin bei einem Euro je Spiel.
Die zweite Pflichtzahl aus demselben Absatz. Sie beschreibt, wie selten der günstigste Fall eintritt, und ergänzt den Durchschnitt um die Information über den Ausnahmefall. Erst beide Zahlen zusammen beschreiben ein Spiel brauchbar.
Weil der Gewinnplan auflöst, was die Quote verdichtet. Er zeigt die Zuordnung der Vielfachheiten zu den Ergebnissen und damit, ob häufige kleine Rückflüsse oder seltene große zu erwarten sind. Zwei Spiele mit gleicher Quote können hier sehr verschieden aussehen.
Nein, gleiche Chancen für alle Teilnehmenden sind ausdrücklich vorgeschrieben. Es gibt keine Fassung, die nach Konto, Guthaben oder Vorgeschichte unterschiedlich rechnet. Was sich unterscheidet, ist allein die beobachtete Stichprobe.
Erst im Spiel selbst nach der Fläche für den Einsatz suchen und dort nachsehen, dann den Gewinnplan aufrufen. Bleibt beides erfolglos, prüfen Sie den Rechtsträger aus dem Impressum im Verzeichnis der erlaubten Anbieter. Eine fehlende Pflichtanzeige ist ein ernster Befund.
§ 22a betrifft virtuelle Automatenspiele. Tischspiele gehören zu den Online-Casinospielen, für die die Länder selbst Erlaubnisse erteilen, weshalb schon ihre Verfügbarkeit vom Bundesland abhängt. Die hier beschriebenen Anzeigepflichten lassen sich darauf nicht übertragen.
Nachgespielt am 29.10.2026 · 18+ · Verantwortungsvolles Spielen